AI For Music: Roland & Universal Music Group legen Prinzipien fest

Roland und die Universal Music Group haben unter dem Namen „AI For Music“ einen Leitfaden zur Verwendung künstlicher Intelligenz in der Musikproduktion entworfen, um Künstlerinnen und Künstler zu schützen – oder haben es zumindest versucht…
Deep Learning und künstlicher Intelligenz (KI) sind Chance und Verlust zugleich: Einerseits eröffnen neue Technologien neue Wege und Möglichkeiten, andererseits fürchten viele um ihre berufliche Zukunft – auch Künstlerinnen und Künstler. Zum Schutz der menschliche Komponente/Kreativität in der Musikproduktion und für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI haben Roland und die Universal Music Group (UMG) das Projekt „AI For Music“ gegründet und sieben Prinzipien entworfen:
- Wir glauben, dass Musik für die Menschheit von zentraler Bedeutung ist. Das Genießen und Erschaffen von Musik ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesundheit, unseres Wohlbefindens und unseres Glücks. Musik stellt eine menschliche Verbindung zueinander und zur Welt um uns herum her und ist zutiefst persönlich.
- Wir glauben, dass die Menschheit und die Musik untrennbar miteinander verbunden sind und dass Musik ohne kreativen Beiträgen von Menschen keine wahre Bedeutung haben kann.
- Von akustischen bis hin zu elektronischen Instrumenten: Wir sind überzeugt davon, dass Technologie seit langem den künstlerischen Ausdruck von Menschen unterstützt und dass die KI, nachhaltig eingesetzt, die menschliche Kreativität unterstützen wird.
- Wir sind der Meinung, dass von Menschen geschaffene Werke respektiert und geschützt werden müssen und dass sie in einzigartiger Weise den Schutz des Urheberrechts verdienen. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke – und die Verwendung des Namens, des Bildes, der Ähnlichkeit und der Stimme von Musikkünstlern durch andere – muss im Voraus genehmigt werden, und die Musikkünstler sollten für ihren Beitrag Anerkennung erhalten.
- Wir glauben, dass Transparenz für eine verantwortungsvolle und vertrauenswürdige Nutzung von KI unerlässlich ist. Um das Vertrauen aller Beteiligten, von den Fans bis zu den Künstlern, zu schaffen und zu erhalten, müssen KI-gestützte Kreativplattformen und Richtlinien die Aufzeichnung und Offenlegung von Daten in den Vordergrund stellen und gleichzeitig diejenigen, die sie schaffen, ins Licht rücken.
(Ich habe den letzten Satz mit DeepL übersetzt, verstehe ihn aber weder in Deutsch noch in Englisch, daher hier noch das Original: „In order to establish and maintain trust across all stakeholders, from fans to artists, AI-powered creative platforms and policies must prioritize record keeping and disclosure while shining a light on those who create.“) - Wir sind der Meinung, dass die Perspektiven von Musikkünstlern, Songwritern und anderen Creators verstanden und respektiert werden müssen, wenn KI-gestützte kreative Werke ausgedacht, strategisch geplant und umgesetzt werden.
- Wir sind stolz darauf, dazu beizutragen, Musik zum Leben zu erwecken. Durch die von uns produzierten Musikinstrumente, die Künstler und Songwriter, die wir repräsentieren, und die von uns unterstützten Musikausbildungsprogramme sorgen wir für Inspiration und ermöglichen Kreativität.
Ich weiß nicht so richtig, was ich davon halten soll. Grundsätzlich ist die Idee eines Regelwerks zur Nutzung von KI-generierter Musik, in welchem Aspekt auch immer, richtig und notwendig. Die von Roland und UMG „entwickelten“ Prinzipien sind wohl nach acht Bier in einer Kneipe entstanden, denn allein Punkte 1 bis 3 sind nichtssagend, spiegeln lediglich die öffentliche Meinung der beiden Firmen wieder.
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Punkte 4 und 5 (soweit verstanden) gehen zumindest mal in die richtige Richtung. Punkt 6 ist irgendwie lächerlich, aber vermutlich (leider) auch wichtig. Es sollte absolut selbstverständlich sein, dass Meinungen und Sichtweisen von Künstlern verstanden und respektiert werden… Übrigens hätte man hier meiner Meinung nach ruhig etwas mehr ausholen und alle Beteiligten einer Produktion (Producer, Toningenieure, etc.) einschließen können.
Bleibt noch Punkt 7: Was hat das denn mit der Nutzung von KI in der Musik zu tun???
Vielleicht verstehe ich das auch einfach alles nur völlig falsch, aber so wie ich es zum Zeitpunkt dieses Beitrags auffasse, ist es ziemlich lächerlich. Eigentlich blamabel. Vor allem, weil man einfach vom AI Act hätte abschreiben beziehungsweise sich darauf berufen können, von dem ich bereits vor ein paar Wochen im Newsletter der VG Wort erfahren habe.
Der AI Act, wenn auch noch nicht in finaler Fassung, schreibt klare Kennzeichnungen entsprechend der Verwendung vor. Diverse Produktionen haben bewiesen, dass es schwierig ist, eine gute KI von einem Mensch zu unterscheiden – „Ghostwriter“ hatte mit seinem KI-Feature zwischen Drake und The Weekend für ziemliches Aufsehen gesorgt und eindrucksvoll andere Produktionen veröffentlicht.
Auch auf der Tonmeistertagung vergangenes Jahr habe ich eine Vorlesung zu KI-erzeugten Stimmen besucht. Während des Vortrags gab es ein paar Beispiele und man musste wählen, ob Version A oder B original beziehungsweise KI-generiert ist. In dieser klaren Testsituation konnte man die KI zwar einigermaßen sicher heraushören, aber es war wirklich schwer. Ich bezweifle, dass im normalen Alltag jemand die KI heraushört.
Trainieren kann die Modelle jede/r mit zig Audiosamples bekannter Künstlerinnen und Künstler vom heimischen PC aus. Auch deswegen müssen dringen klare und verbindliche Regeln festgelegt werden, mehr wie im AI Act, eher weniger wie das Fabrikat von UMG und Roland…
Links:
AI For Music
AI Act
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